Vorsorge ab dem ersten Zähnchen – damit Karies keine Chance hat
Vorsorgliche Kontrollen beim Kinderzahnarzt empfehlen wir, sobald der erste Zahn da ist. Wegen eines einzelnen Zähnchens zum Zahnarzt zu gehen, erscheint vielen übertrieben. Doch auch dieses Zähnchen kann an frühkindlicher Karies erkranken. Das möglichst schnell zu entdecken oder ganz zu vermeiden, ist eine der Hauptaufgaben der modernen Kinderzahnheilkunde. Darum empfehlen und bezahlen auch die Krankenkassen heute die zahnmedizinische Frühprävention schon mit 6 Monaten. Etwa in diesem Alter bricht meist der erste Milchzahn durch.
Beim ersten Vorsorgetermin prüfen wie das individuelle Kariesrisiko. Sie als Eltern erhalten Empfehlungen, wie Sie die Mundgesundheit Ihres Kindes am besten schützen. Neben der optimalen Zahnpflege sind weitere Beratungsthemen: die Anwendung von Fluoriden, zahngesunde Ernährung, der Gebrauch der Nuckelflasche sowie der Umgang mit Schnuller oder Daumenlutschen.
Entspannter Start in ein zahngesundes Leben
Die frühe Zahnarzt-Routine hat noch einen weiteren Vorteil: Bei den unspektakulären Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen bauen Kinder Vertrauen auf. Sie lernen die Kinderzahnärztinnen, die Praxis und die Abläufe in ruhiger, entspannter Atmosphäre kennen. Sollte dann doch mal eine Behandlung notwendig werden, ist das alles nicht mehr neu und darum halb so wild.
NEU: zahnmedizinische Frühprävention ab dem 6. Lebensmonat
Seit dem 1. Juli 2019 gibt es für gesetzlich versicherte Kleinkinder drei neue zahnärztliche Früherkennungs-Untersuchungen (FU 1). Diese finden parallel zur ärztlichen Kinder-Vorsorgeuntersuchung statt:
- vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat
- vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat
- vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat
Die zahnärztlichen Früherkennungs-Untersuchungen zielen besonders darauf ab, frühkindliche Karies zu vermeiden bzw. frühestmöglich einzudämmen. Neben der eingehenden Untersuchung des Mundes beim Kleinkind beinhalten sie eine Beratung der Eltern mit Anleitung zum täglichen Zähneputzen. Zusätzlich haben gesetzlich versicherte Kinder zweimal pro Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluorid-Lack in der Zahnarztpraxis.